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Kurzfristige Beschäftigung berechnen — § 8 SGB IV

Zeitraum und Fallgruppe angeben — der Rechner prüft die Zeitgrenze (3 Monate oder 70 Arbeitstage), die Berufsmäßigkeit und ob die Beschäftigung sozialversicherungsfrei bleibt, inklusive Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40a EStG.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zur Beschäftigung

Zeitraum, Branche und Fallgruppe angeben — das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Vorlage:
Für Saisonkräfte in landwirtschaftlichen Betrieben gilt eine erweiterte Zeitgrenze (§ 8 Abs. 1 Nr. 2, letzter Halbsatz SGB IV).
Tatsächliche Einsatztage, unabhängig von der Kalenderlänge.
Mehrere kurzfristige Beschäftigungen desselben Jahres werden zusammengerechnet, auch bei verschiedenen Arbeitgebern (§ 8 Abs. 2 SGB IV).
Bei den letzten 5 Fallgruppen wird Berufsmäßigkeit ohne weitere Prüfung vermutet (Geringfügigkeits-Richtlinie, Abschn. 2.3.3.5) — sie schließt die Kurzfristigkeit nur aus, wenn zusätzlich die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.
Für die Geringfügigkeitsgrenze: Mindestlohn × 130 / 3, aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV) — bei Mindestlohnänderungen bitte anpassen.
Für die Arbeitslosenversicherung: unter 15 Std./Woche bleibt diese meist beitragsfrei, auch bei Berufsmäßigkeit (eigener Tatbestand nach SGB III).
Für die Lohnsteuer-Pauschalierung: durchschnittlicher Stundenlohn darf 19 €/Std. nicht übersteigen (§ 40a Abs. 4 EStG).
Die Lohnsteuer-Pauschalierung setzt eine gelegentliche, nicht regelmäßig wiederkehrende Beschäftigung voraus (§ 40a Abs. 1 EStG).
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Prüft, ob eine Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV als kurzfristig gilt und damit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleibt — inklusive der Zusammenrechnung mehrerer kurzfristiger Beschäftigungen im selben Kalenderjahr, der Berufsmäßigkeits-Ausnahme und der unabhängigen Prüfung der Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40a EStG. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Rechner nicht abbildet

5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Die Berufsmäßigkeits-Einzelfallprüfung bleibt eine Tatsachenwürdigung — dieser Rechner approximiert sie nur anhand grober Fallgruppen, keine rechtssichere Einzelfallentscheidung.
  2. Die Zusammenrechnung mit im Ausland verbrachten Beschäftigungszeiten desselben Kalenderjahres wird nicht berücksichtigt.
  3. Für die Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen wird die Monatsgrenze über Kalendertage angenähert (kein exakter Kalendermonat-Bezug wie bei der einzelnen aktuellen Beschäftigung) — bei Grenzfällen bitte gegenprüfen.
  4. Meldepflichten des Arbeitgebers (§ 28a SGB IV, DEÜV-Meldungen, jährliche UV-Jahresmeldung) sind nicht Teil dieser Berechnung — nur die materielle Einordnung.
  5. Die Geringfügigkeitsgrenze ändert sich potenziell jährlich mit dem Mindestlohn (§ 8 Abs. 1a SGB IV) — bitte den aktuellen Mindestlohn-Wert eintragen.

Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.